Auskunftsanspruch Art. 15 DSGVO: 5.000,- € Schadenersatz bei verspäteter Auskunft
Jeder Verantwortliche im Sinne der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) hat Respekt davor: Dem Auskunftsanspruch aus Art. 15 DSGVO. Dass es sich bei dem Auskunftsanspruch nicht nur um eine Formalie, sondern ein ernst…